Parteienverkehrszeiten und Amtsstunden

Parteienverkehrszeiten

Das Bürgerservice ist durchgehend für Sie geöffnet:
MO-MI: 7.30-16.30 Uhr, DO: 7.30-17.30 Uhr, FR: 7.30-12.30 Uhr

Die Fachbereiche sind zu nachfolgenden Zeiten für Sie geöffnet:
MO-FR: 8.00-12.00 Uhr, DI: 13.30-15.00 Uhr, DO: 13.30-17.00 Uhr
 
Amtsstunden

MO-FR: 08.00-12.00 Uhr, MO-MI: 13.30-15.00 Uhr, DO: 13.30-17.00 Uhr

(Als Amtsstunden werden jene Zeiten bezeichnet, zu denen schriftliche Anbringen von einer Behörde entgegengenommen werden. Mündliche Anbringen sind nur innerhalb des Parteienverkehrs möglich.

Hinweis: Schriftliche Anbringen, die mit technischen Hilfsmitteln (z.B. E-Mail, online) übermittelt werden, können auch außerhalb der Amtsstunden eingebracht werden. Die behördlichen Entscheidungsfristen beginnen in diesem Fall erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen.)