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Einsatzgebiete

Gemäß § 5 Abs. 4 NÖ Feuerwehrgesetz (NÖ FG) LGBl. 4400-6, hat der Gemeinderat den örtlichen Einsatzbereich der Freiwilligen Feuerwehren innerhalb des Gemeindegebietes festzusetzen und den Feuerwehrkommandanten die Besorgung der Aufgaben der örtlichen Feuerpolizei im Namen des Bürgermeisters zu übertragen.

Das Einsatzgebiet für technische Einsätze und Brandeinsätze wurde vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya wie folgt festgelegt:

  • Die jeweilige Katastralgemeinde ist Einsatzgebiet.
    Die Einsatzgrenzen bilden die KG-Grenzen.
  1. Freiwillige Feuerwehr Waidhofen an der Thaya
    Einsatzgebiet für technische Einsätze und Brandeinsätze: Stadtgebiet von Waidhofen an der Thaya, Dimling und Jasnitz
  2. Freiwillige Feuerwehr Vestenötting – Klein Eberharts
    Einsatzgebiet für technische Einsätze und Brandeinsätze: KG Vestenötting und KG Klein Eberharts
  3. Freiwillige Feuerwehr Ulrichschlag
    Einsatzgebiet für technische Einsätze und Brandeinsätze: KG Ulrichschlag und KG Götzles und KG Seyfrieds Wald
  4. Freiwillige Feuerwehr Puch
    Einsatzgebiet für technische Einsätze und Brandeinsätze: KG Puch, KG Pyhra und KG Schlagles
  5. Freiwillige Feuerwehr Matzles
    Einsatzgebiet für technische Einsätze und Brandeinsätze: KG Matzles und KG Altwaidhofen Großer Wald
  6. Freiwillige Feuerwehr Hollenbach
    Einsatzgebiet für technische Einsätze und Brandeinsätze: KG Hollenbach
  7. Freiwillige Feuerwehr Altwaidhofen
    Einsatzgebiet für technische Einsätze und Brandeinsätze: KG Altwaidhofen