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Bereitstellungsgebühr

Gesetzliche Grundlage:

NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930 i.d.d.g.F.
(Gesetzestext im Rechtsinformationssystem: http://www.ris.bka.gv.at/)

Wasserabgabenordnung ab 2025 - Waidhofen an der Thaya

Wasserabgabenordnung ab 2025 - Hollenbach

Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten.

Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) und dem Bereitstellungsbetrag.

Gemäß Wasserabgabenordnungen für die öffentliche Gemeindewasserleitung der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya und Hollenbach vom 26.06.2024 beträgt der Bereitstellungsbetrag jeweils EUR 52,00 pro m³/h.

Zuständig