Gesetzliche Grundlage:
NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930 i.d.d.g.F.
(Gesetzestext im Rechtsinformationssystem: http://www.ris.bka.gv.at/)
Wasserabgabenordnung ab 2025 - Waidhofen an der Thaya
Wasserabgabenordnung ab 2025 - Hollenbach
Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten.
Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) und dem Bereitstellungsbetrag.
Gemäß Wasserabgabenordnungen für die öffentliche Gemeindewasserleitung der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya und Hollenbach vom 26.06.2024 beträgt der Bereitstellungsbetrag jeweils EUR 52,00 pro m³/h.