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Fahrzeugentfernung ohne polizeilichen Kennzeichen

Da immer wieder Fahrzeuge ohne polizeilichen Kennzeichen – zum Teil Fahrzeuge, die auf Wechselkennzeichen zugelassen sind oder Fahrzeuge, die nicht mehr fahrbereit sind – auf Gemeindestraßen oder Gemeindeparkplätzen längere Zeit abgestellt werden, war es von Seiten der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya notwendig, eine Verordnung betreffend der Festsetzung der Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung von Fahrzeugen zu erlassen.

Werden vorstehend genannte Fahrzeuge bei der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya gemeldet, wird die Entfernung und Verwahrung veranlasst.

Zuständig