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Städtische Bestattung Waidhofen an der Thaya

Als Ratgeber und Begleiter im Trauerfall steht Ihnen die Städtische Bestattung Waidhofen an der Thaya zur Seite. Wir erledigen sämtliche Besorgungen, Überführungen, Formalitäten und Behördenwege sowie die Organisation der Verabschiedung inkl. Gestaltung und Druck der Parten und Gedenkbilder für Sie. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Auswahl einer geeigneten Bestattungsform.

Welche Schritte sind bei einem Todesfall zu erledigen?

Im Trauerfall oder wenn Sie sich frühzeitig zur Bestattungsvorsorge informieren möchten, wenden Sie sich an Frau Astrid Kranner, außerhalb der Bürozeiten ist unser Team der Bestattung rund um die Uhr unter 0664 314 5761 erreichbar.

Tod im Krankenhaus

  • Terminvereinbarung mit der Bestattung für ein persönliches Gespräch zum weiteren Vorgehen

    • Gemeinsame Erledigung notwendiger Formalitäten

    • Organisation einer Verabschiedung

Bitte nehmen Sie mit:

  • Geburtsurkunde bzw. Geburts- oder Taufschein,

  • Heiratsurkunde,

  • Staatsbürgerschaftsnachweis und

  • Bekleidung für den/die Verstorbene(n)

Haussterbefall

  • Kontaktaufnahme mit dem Team der Bestattung – rund um die Uhr unter 0664 314 5761

Die Verständigung des Totenbeschauarztes wird von uns übernommen. Die vom Arzt ausgestellten Dokumente werden von uns an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

  • Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch zum weiteren Vorgehen

    • Gemeinsame Erledigung notwendiger Formalitäten

    • Organisation einer Verabschiedung

Bitte nehmen Sie mit:

  • Geburtsurkunde bzw. Geburts- oder Taufschein,

  • Heiratsurkunde,

  • Staatsbürgerschaftsnachweis und

  • Bekleidung für den/die Verstorbene(n)

Mögliche Arten der Beerdigung

  • Erdbestattung

    • Aufbahrung mit Requiem in der Pfarrkirche und Kondukt zum Friedhof

    • Aufbahrung in der Friedhofskapelle

      • mit kirchlicher Einsegnung oder

      • mit einem Trauerredner (nicht konfessionell)

  • Feuerbestattung

    • Wir übernehmen die Überführung in ein Krematorium.

    • Aufbahrung mit Requiem in der Pfarrkirche vor der Einäscherung mit einem Sarg oder nach der Einäscherung mit der Urne

    • Aufbahrung in der Friedhofskapelle vor oder nach der Einäscherung

      • mit kirchlicher Einsegnung oder

      • mit einem Trauerredner (nicht konfessionell)

    • Beisetzung der Urne am Friedhof oder Verwahrung zu Hause (mit Bewilligung des Bürgermeisters der Heimatgemeinde)

Weitere Informationen stehen Ihnen auch auf oesterreich.gv.at zur Verfügung: Information bei Todesfall