Als Ratgeber und Begleiter im Trauerfall steht Ihnen die Städtische Bestattung Waidhofen an der Thaya zur Seite. Wir erledigen sämtliche Besorgungen, Überführungen, Formalitäten und Behördenwege sowie die Organisation der Verabschiedung inkl. Gestaltung und Druck der Parten und Gedenkbilder für Sie. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Auswahl einer geeigneten Bestattungsform.
Im Trauerfall oder wenn Sie sich frühzeitig zur Bestattungsvorsorge informieren möchten, wenden Sie sich an Frau Astrid Kranner, außerhalb der Bürozeiten ist unser Team der Bestattung rund um die Uhr unter 0664 314 5761 erreichbar.
Terminvereinbarung mit der Bestattung für ein persönliches Gespräch zum weiteren Vorgehen
Gemeinsame Erledigung notwendiger Formalitäten
Organisation einer Verabschiedung
Bitte nehmen Sie mit:
Geburtsurkunde bzw. Geburts- oder Taufschein,
Heiratsurkunde,
Staatsbürgerschaftsnachweis und
Bekleidung für den/die Verstorbene(n)
Kontaktaufnahme mit dem Team der Bestattung – rund um die Uhr unter 0664 314 5761
Die Verständigung des Totenbeschauarztes wird von uns übernommen. Die vom Arzt ausgestellten Dokumente werden von uns an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch zum weiteren Vorgehen
Gemeinsame Erledigung notwendiger Formalitäten
Organisation einer Verabschiedung
Bitte nehmen Sie mit:
Geburtsurkunde bzw. Geburts- oder Taufschein,
Heiratsurkunde,
Staatsbürgerschaftsnachweis und
Bekleidung für den/die Verstorbene(n)
Erdbestattung
Aufbahrung mit Requiem in der Pfarrkirche und Kondukt zum Friedhof
Aufbahrung in der Friedhofskapelle
mit kirchlicher Einsegnung oder
mit einem Trauerredner (nicht konfessionell)
Feuerbestattung
Wir übernehmen die Überführung in ein Krematorium.
Aufbahrung mit Requiem in der Pfarrkirche vor der Einäscherung mit einem Sarg oder nach der Einäscherung mit der Urne
Aufbahrung in der Friedhofskapelle vor oder nach der Einäscherung
mit kirchlicher Einsegnung oder
mit einem Trauerredner (nicht konfessionell)
Beisetzung der Urne am Friedhof oder Verwahrung zu Hause (mit Bewilligung des Bürgermeisters der Heimatgemeinde)
Weitere Informationen stehen Ihnen auch auf oesterreich.gv.at zur Verfügung: Information bei Todesfall