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Hausordnung

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Für den Musikschulschüler:

  • Das Musikschulgebäude ist sauber zu halten. Das gilt für den Aufenthalts- und Gangbereich, für die Musikschulräume und für die WC-Anlagen.
  • In den Heizperioden sind die Türen zu schließen.
  • Der minderjährige Schüler muss von den Eltern unmittelbar vor und nach dem Unterricht gebracht und abgeholt werden, er wird nur während des Unterrichts im zugeteilten Raum vom Musikschullehrer beaufsichtigt.
  • Bei jeder mutwilligen Beschädigung des Inventars oder der Räumlichkeiten muss der Schuldige den Schaden auf eigene Kosten ersetzen oder den Urzustand wieder herstellen. Bei Minderjährigen haftet der gesetzliche Vertreter. Das gilt auch für die Entlehnung von Instrumenten, die innerhalb oder außerhalb des Schulhauses verwendet werden.

Für den Musikschullehrer:

  • Der Musikschullehrer hat die Aufsichtspflicht der Schüler einzuhalten.
  • Jeder Musikschullehrer hat den Unterrichtsraum so zu verlassen, dass der nächste Musikschullehrer den Unterricht ordnungsgemäß beginnen kann.
  • Vor dem Verlassen des Gebäudes hat jeder Lehrer dafür Sorge zu tragen, dass alle Fenster geschlossen, das Licht im Schulhaus abgedreht und die elektrischen Musikinstrumente einschließlich Computer abgeschaltet sind. Im Zweifelsfall ist ein Kontrollgang erforderlich.
  • Der Musikschullehrer ist dafür verantwortlich, dass die Tür seines Unterrichtsraums abgesperrt ist, um Schäden an den Instrumenten zu vermeiden. In den Gemeinschaftsräumen ist dies in Absprache zu tätigen bzw. ist der laut Stundenplan eingeschriebene Musikschullehrer dafür verantwortlich.

Allgemein:

  • Ungebührliches Benehmen, Lärmen im Schulgebäude sowie das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke sind verboten.
  • Jede Beschädigung von Schuleinrichtungen oder von aus der Schule entliehenen Instrumenten geht zu Lasten der Verursacher. Bei Minderjährigen haftet der Erziehungsberechtigte.
  • Die Räume der Musikschule, in denen Musikunterricht stattfindet, dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden. Das Betreten des Ballettsaals ist nur mit Tanzschuhen oder gereinigten Turnschuhen mit heller Sohle erlaubt.
  • Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
  • Die Schließzeiten der elektronischen Eingangstüre sind den Stundenplänen der Musikschullehrer angepasst. In besonderen Fällen entscheidet die Schulleitung über Sonderregelungen.  In diesem Fall werden Karten ausgegeben, deren Weitergabe in jedem Fall verboten ist.
  • Das Manipulieren der elektronischen Eingangstüre mittels fremder Gegenstände ist verboten. Eventuelle Schäden sind vom Verursacher zu begleichen. Betriebsfremden Personen ist der Aufenthalt im Kulturschlössl nicht gestattet.