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Ferienbetreuung

Eine wesentliche Neuerung im NÖ Kindergartengesetz ist die Möglichkeit der Betreuung von Kindergartenkindern in der 1.-3. Ferienwoche im Juli und in der 7.-9. Ferienwoche im August. Der Bedarf wird jeweils im Februar erhoben, damit die gesamten organisatorischen und personellen Planungen durchgeführt werden können.


 Das Kindergartenteam sorgt für die Ferienbetreuung der Kindergartenkinder.