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Nachmittagsbetreuung

Folgende Möglichkeiten der Nachmittagsbetreuung werden angeboten:

  • Kindergarten I: Montag bis Freitag in der Zeit von 13 bis 17 Uhr 
  • Kindergarten II: Montag bis Donnerstag ebenfalls in der Zeit von 13 bis 17 Uhr


Für die Nachmittagsbetreuung ist der monatliche Kostenbeitrag per Verordnung der Landesregierung festgelegt und richtet sich nach dem angemeldeten Bedarf.
 
Die monatlichen Kostenbeiträge für die Nachmittagsbetreuung betragen ab dem
Kindergartenjahr 2022/2023:

bis 20 Stunden: 53 Euro
bis 40 Stunden: 69 Euro
bis 60 Stunden: 91 Euro
über 60 Stunden: 101 Euro