Es besteht die Möglichkeit gefundene Gegenstände beim Fundamt der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya während der Parteienverkehrszeiten abzugeben. Diese werden beim Fundamt verwahrt. Sollte die gefundene Sache nicht vom Verlustträger abgeholt werden, wird diese Sache nach der gesetzlichen Verjährungszeit dem Finder ausgefolgt.
Außerhalb der Parteienverkehrszeiten werden gefundene Gegenstände von der Polizeiinspektion Waidhofen an der Thaya entgegengenommen und anschließend an das Fundamt der Stadtgemeinde weitergeleitet.
Weiters besteht die Möglichkeit, eine Verlustanzeige über verlorene Gegenstände (Zeugnisse, Schüler-Freifahrtsausweise, etc.) anzufordern.
Weitere Links zu diesem Thema:
http://www.fundamt.gv.at/