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Nächtigungstaxe

Gesetzliche Grundlage: NÖ Tourismusgesetz 2023
 
Gegenstand der Abgabe:

Gemeinden sind ermächtigt, durch Gemeinderatsbeschluss von jenen Personen, die im Gemeindegebiet in Gästeunterkünften (Hotels, Pensionen, Privatzimmer, Ferienwohnungen, Campingplatz etc.) nächtigen, Nächtigungstaxe zu erheben. Diese ist vom Unterkunftsgeber an die Gemeinde zu überweisen.

Höhe der Abgabe:

  • Nächtigungstaxe EUR 2,50 pro Person und Nächtigung

Fälligkeit:

Die Nächtigungstaxe ist vom Unterkunftgeber einzuheben und bis zum 15. des zweitfolgenden Monats an die Gemeinde abzuführen.

Hinsichtlich der genauen Berechnung und für nähere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne in einem persönlichen Gespräch zu Verfügung.

Zuständig