Tote Tiere und Teile von Tierkörpern, bestimmte tierische Abfälle, bei der Schlachtung untauglich erklärte Tiere oder Tierteile, Schlachtabfälle und auch verdorbene Waren tierischen Ursprungs, unterliegen in Niederösterreich grundsätzlich der Ablieferungspflicht. Dies soll eine Ausbreitung von Tierseuchen und die Verunreinigung des Grundwassers verhindern.
In privatem Bereich anfallende Tiere können kostenlos bei den gemeindeeigenen Sammelstellen abgeliefert werden.
Gegen Gebühr ist auch eine Abholung möglich. Dies wird von der
Firma Saria Bio-Industries-Tulln, nach telefonischer Vereinbarung
(Telefon: 02272/62711) durchgeführt.
Auch anlässlich von Hausschlachtungen anfallende Materialien werden abgeholt. Kleintiere bis 40 Kilogramm Körpermasse dürfen auf eigenem Grund vergraben werden, wenn dies für die Umwelt gefahrlos möglich ist.
Die Gebühren sowie nähere Informationen zur Entsorgung von Abfällen tierischer Herkunft entnehmen Sie der NÖ Tierkörperbeseitigungsverordnung, LGBl. 6440/01.
Beim Amt der NÖ Landesregierung liegt die Zuständigkeit für die rechtlichen Angelegenheiten der Tierkörperbeseitigung bei der Abteilung Agrarrecht, erreichbar unter Tel.: 02742/9005-12881 und E-Mail: post.LF1@noel.gv.at.