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Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen sie dafür bitte den personalisierten Wahlkartenantrag Ihrer „Amtlichen Wahlinformation“.
Sie haben drei Möglichkeiten zur Beantragung:
• Persönlich im Bürgerservice der Stadtgemeinde (wenn Sie möchten, können Sie gleich mit der ausgestellten Wahlkarte im Rathaus Ihre Stimme abgeben).
• Schriftlich mit der personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert – der Antrag muss auf jeden Fall vom Antragsteller unterschrieben sein.
• Elektronisch über www.meinewahlkarte.at (Schnelle und einfache Antragstellung rund um die Uhr. Zur Bestätigung der Identität sind erforderlich, entweder eine digitale Signatur, Eingabe der Reisepassnummer, Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweise oder Eingabe Ihres persönlichen Antragscodes).
• Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
• Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
• Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 22. Jänner 2025, bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten (Vollmacht) gewährleistet ist, bis Freitag, 24. Jänner 2025, 12.00 Uhr.
• Die Wahlkarte wird Ihnen mit den Unterlagen zugesendet.
• Persönlich können Sie eine Wahlkarte bis Freitag, den 24. Jänner 2025,12.00 Uhr im Bürgerservice der Stadtgemeinde Waidhofen beantragen und abholen.
BITTE BEACHTEN SIE:
Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie an der Gemeinderatswahl teilnehmen möchten!
Duplikate für verlorene und unbrauchbar gewordene Wahlkarten dürfen von der Gemeinde nicht ausgefolgt werden!
10.01.2025 11:38