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Gebäude- und Wohnungsregister

Am 29. Jänner 2004 wurde vom Nationalrat einstimmig beschlossen, eine neue Rechtsgrundlage für das Gebäude- und Wohnungsregister sowie das Adressregister zu schaffen. Die gesetzliche Grundlage für die Errichtung des Gebäude- und Wohnungsregisters ist dabei durch das Gebäude- und Wohnungsregistergesetz gegeben, bzw. ist die Errichtung des Adressregisters in einer Novelle des Vermessungsgesetzes geregelt. Beide gesetzlichen Bestimmungen sind am 1. März 2004 in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 9/2004).

Das Gebäude- und Wohnungsregistergesetz bestimmt, dass die Statistik Austria verpflichtet ist, ab dem 30. Juni 2004 eine geeignete Online Meldeschiene (Adress-GWR-Online) zur Verfügung zu stellen. Diese Online-Applikation stellt eine gemeinsame Meldeschiene für die Wartung der Einheiten des Adressregisters und des Gebäude- und Wohnungsregisters dar. Die Meldepflicht durch die Gemeinden, d.h. die Übermittlung der für die Register notwendigen Daten über das Adress-GWR-Online, besteht seit dem 1. Juli 2004. Die Gemeinden erfüllen mittels Adress-GWR-Online alle bundesgesetzlichen Verpflichtungen betreffend der Adressdaten.

Zuständig