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Rattenbekämpfung

Zur Vermeidung von Seuchenübertragungen auf Menschen und Tiere wird im Sinne der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 04.02.1925, BGBl. Nr. 68, betreffend die Verhütung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten durch das überhandnehmen von Ratten, die Vertilgung der Ratten durch Verordnung in gewissen Zeitabständen durchgeführt.

Die Rattenbekämpfung fällt in die Zuständigkeit des GVA Waidhofen/Thaya (Gemeindeverband für ABFALLwirtschaft und Abgaben im Verwaltungsbezirk Waidhofen/Thaya). 

Auskunft erhalten Sie unter www.abfallverband.at/waidhofen