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Einziehungsermächtigung

Mit Erteilung der Einziehungsermächtigung mittels SEPA-Lastschrift beauftragen Sie die Gemeinde, die Vorschreibungen wiederkehrend automatisch von Ihrem Bankkonto genau am Fälligkeitstag abzubuchen. Ergibt sich bei der Vorschreibung eine Gutschrift, wird diese automatisch auf dieses Konto überwiesen.
 
Sie können diese Einziehungsermächtigung jederzeit widerrufen. Weiters haben Sie auch das Recht, innerhalb von 8 Wochen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei Ihrer Bank zu veranlassen.
 
Am häufigsten werden Einzugsermächtigungen für Lastschriften über Hausbesitzabgaben (z.B. Vorschreibung von Grundsteuer, Kanal, Wasser) erteilt. Grundsätzlich ist es möglich, alle von der Gemeinde vorgeschriebenen Steuern, Abgaben, Gebühren und privatrechtliche Entgelte (z.B. Mietzinse, Essen auf Räder, Kindergartenbeiträge) im Wege einer Einziehungsermächtigung mittels SEPA-Lastschrift zu entrichten.
 
Nutzen Sie diese Möglichkeit der bequemen Zahlung!
 
Vorteile:

  • Zahlung erfolgt genau am Fälligkeitstag – Ausnützung der vollen Zahlungsfrist
  • Zahlung kann nicht vergessen werden – daher keine Mahngebühren möglich
  • Zeitersparnis und bequem – keine Überweisung zu tätigen
  • Kostenersparnis – allfällige Zahlscheingebühren entfallen 

Zuständig

Formulare