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Personalvertretung

Eine Personalvertretung ist die gesetzliche Interessensvertretung der Bediensteten einer Gemeinde. Grundlage dafür ist das NÖ Gemeinde-Personalvertretungsgesetz (NÖ GPVG), LGBl. 2002.

Die Bediensteten wählen alle vier Jahre aus ihrer Mitte einen Personalvertretungsausschuss, der die beruflichen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Bediensteten vertritt. Personalvertreter beraten, haben auf die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen zu achten und vertreten einzelne Kollegen und begleiten sie zu Gesprächen mit dem Dienstgeber. Auch soziale und kulturelle Aktivitäten und Einrichtungen zum Wohl der Bediensteten werden von der Personalvertretung organisiert.