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Strafregisterbescheinigungen

Anträge auf Strafregisterbescheinigungen können im Bürgerservice der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya bei Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises eingereicht werden.

Kosten:

  • Vergebührung des Antrages: € 14,30
  • Vergebührung der Strafregisterbescheinigung: € 14,30
  • Die Vergebührung der Strafregisterbescheinigung entfällt bei Bekanntgabe des Verwendungszweckes.
  • Verwaltungsabgabe: € 2,10

Bei Betriebsneugründungen entfallen die angeführten Kosten, jedoch ist von der Wirtschaftskammer Niederösterreich ein unterfertigten Formular „Erklärung der Neugründung (§ 4 Neugründungs-Förderungsgesetz)" bei Antragstellung vorzulegen. Dieses Formular erhalten Sie direkt bei der Wirtschaftskammer Niederösterreich.

Zuständig