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Verkehrsangelegenheiten

Für die Benützung von Gemeindestraßen zu verkehrsfremden Zwecken (z.B. aus Anlass von Veranstaltungen oder Arbeiten auf oder neben der Straße) ist bei der Bürgerservicestelle ein entsprechendes schriftliches Ansuchen einzubringen.

Zuständig