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Pendlerbeihilfe

Wer täglich oder wöchentlich vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendelt, kann eine Pendlerhilfe erhalten, die 40% des Preises von 11 Monatsstreckenkarten der ÖBB der jeweiligen Entfernungskategorie für Regional- und Eilzüge beträgt.
Voraussetzung ist, dass die Mindestentfernung vom Wohn- zum Arbeitsort 25 km beträgt und das Gesamtfamilieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht übersteigt. Die NÖ Pendlerhilfe kann auch Lehrlingen gewährt werden, welchen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder zumutbar ist (Mindestentfernung vom Wohn- zum Arbeitsort 3 km).
 
Weitere Informationen finden Sie unter folgender Adresse: www.noe.gv.at.

Antragsformulare betreffend der Pendlerbeihilfe sind im Bürgerservice erhältlich.

Zuständig