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Feuerpolizeiliche Angelegenheiten

Gemäß § 5 NÖ Feuerwehrgesetz (NÖ FG) ist die Gemeinde für die Besorgung der Aufgaben der örtlichen Feuerpolizei zuständig. Diese umfassen im groben die Maßnahmen, die der Verhütung und Bekämpfung von Bränden dienen, sowie Sicherungsmaßnahmen nach dem Brand.

Zuständig