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Grundteilungen

Gemäß § 10 der NÖ Bauordnung 1996 ist die Änderungen von Grundstücksgrenzen im Bauland vor ihrer Durchführung im Grundbuch der Baubehörde anzuzeigen. Dieser Anzeige ist im Regelfall ein Teilungsplan in zweifacher Ausfertigung anzuschließen. Der Plan ist von einem Vermessungsbefugten zu verfassen.

Für nähere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bauamtes gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Zuständig