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Sammlungswesen

Von Seiten der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya werden Sammlungen zur Durchführung an die die Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya weitergegeben.
 
Nach Abschluss wird das Sammelergebnis abgerechnet und an die Bezirkshauptmannschaft Waidhofen retourniert. (zB Pfingssammlung, etc.)

Zuständig