Kontakt |Stadtplan |Cookies |Sitemap |Impressum |Windkraft |Datenschutz |Barrierefreiheit

Sportehrenzeichen

Das Sportehrenzeichen wird an Personen verliehen, die in Waidhofner Sportorganisationen in selbstloser Hingabe Außerordentliches für den Sport und damit für das sportliche Ansehen der Stadt Waidhofen an der Thaya geleistet oder sich auf dem Gebiete des Körpersportes besondere Verdienste erworben haben.

Die Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn ein Funktionär für das Sportehrenzeichen in Gold auf eine 25-jährige, für das Sportehrenzeichen in Silber auf eine 15-jährige, erfolgreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in oder für Sportorganisationen hinweisen kann.

Weiters gilt sie als erfüllt, wenn eine Person im sportlichen Wettkampf hervorragende Leistungen erbracht hat. Diese Voraussetzung ist jedenfalls erfüllt, wenn ein/e Sportler/in eine der nachstehenden Erfolge erzielt hat:

Gold:

  • 1 Staatsmeistertitel
  • 3 Landesmeistertitel
  • 10 Regional- bzw. Gebietsmeistertitel

oder

  • 15 Stadtmeistertitel einer Disziplin

Silber:

  • 2 Landesmeistertitel
  • 5 Regional- bzw. Gebietsmeistertitel

oder

  • 10 Stadtmeistertitel einer Disziplin

Ansuchen um Verleihung des Sportehrenzeichens können durch die Sportorganisationen bei der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya eingebracht werden.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Karin Blumberger unter der Telefonnummer 02842/503 – 54 (Bürgerservice) gerne zur Verfügung.

Zuständig

 

Die Sicherheit ist uns sehr wichtig und deshalb wird jährlich die Überprüfung der Spielgeräte auf den Kinderspielplätzen durchgeführt. Sollte an einem Spielgerät ein Schaden entstehen, wird unverzüglich die Behebung veranlasst. Für Wünsche und Anregungen sind wir jederzeit für Sie da - ein Anruf im Bürgerservice der Stadtgemeinde unter 02842/503-54 (Frau Karin Blumberger) genügt.