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Strafregisterbescheinigungen

Anträge auf Strafregisterbescheinigungen können im Bürgerservice der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya bei Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises eingereicht werden.

Kosten:

  • Vergebührung des Antrages: € 14,30
  • Vergebührung der Strafregisterbescheinigung: € 14,30
  • Die Vergebührung der Strafregisterbescheinigung entfällt bei Bekanntgabe des Verwendungszweckes.
  • Verwaltungsabgabe: € 2,10

Bei Betriebsneugründungen entfallen die angeführten Kosten, jedoch ist von der Wirtschaftskammer Niederösterreich ein unterfertigten Formular „Erklärung der Neugründung (§ 4 Neugründungs-Förderungsgesetz)" bei Antragstellung vorzulegen. Dieses Formular erhalten Sie direkt bei der Wirtschaftskammer Niederösterreich.

Zuständig

 

Die Sicherheit ist uns sehr wichtig und deshalb wird jährlich die Überprüfung der Spielgeräte auf den Kinderspielplätzen durchgeführt. Sollte an einem Spielgerät ein Schaden entstehen, wird unverzüglich die Behebung veranlasst. Für Wünsche und Anregungen sind wir jederzeit für Sie da - ein Anruf im Bürgerservice der Stadtgemeinde unter 02842/503-54 (Frau Karin Blumberger) genügt.