AAL-Systeme können nützlich sein, stellen jedoch nicht nur Herausforderungen technischer Art dar, sondern werfen verschiedene Fragestellungen auf – unter anderem ergonomische, ethische, soziale, rechtliche und nicht zuletzt ökonomische.
Was die sozialen Aspekte betrifft, so ist zum Beispiel bei Überlegungen der Bedienbarkeit und Benutzerfreundlichkeit auf die Nutzer/innen (die sogenannte digitale literacy der Nutzer/innen) einzugehen. Es ist dabei darauf zu achten, dass sowohl mangelhafte als auch überschießende und fehlgeleitete Anpassung der Systeme an die Nutzer/innen zu Diskriminierung führen kann. Man darf nicht in die Falle tappen zu glauben, alle Senioren/Seniorinnen möchten ausschließlich Seniorentelefone mit riesigen Tasten, die ihnen dann peinlich sind. Dies wäre eine Form der Diskriminierung.
Mit ethischen Aspekten beschäftigt sich die Stellungnahme „Assistive Technologien“ der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt. Sie greift unter anderem Probleme der Verantwortung und des Datenschutzes auf. Es sollen nur die Daten gespeichert werden, welche für die Funktionalität und Aufgabe des Assistenzsystems notwendig sind. Auch ein einfacher Zugang für alle Betroffenen zu Assistiven Technologien sollte gewährleistet sein. Zudem darf auch bei Ablehnung von AAL-Technologien keinesfalls ein Nachteil in der medizinischen und pflegerischen Betreuung entstehen.