Gesetzliche Grundlage:
NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930 i.d.d.g.F.
(Gesetzestext im Rechtsinformationssystem: http://www.ris.bka.gv.at/)
Wasserabgabenordnungen der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya i.d.d.g.F.
Wasserabgabenordnungen für die öffentliche Gemeindewasserleitung Hollenbach i.d.d.g.F.
Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten.
Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) und dem Bereitstellungsbetrag.
Gemäß Wasserabgabenordnungen für die öffentliche Gemeindewasserleitung der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya und Hollenbach vom 20.10.2021 beträgt der Bereitstellungsbetrag jeweils EUR 40,00 pro m³/h.