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Bereitstellungsgebühr

Gesetzliche Grundlage:

NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930 i.d.d.g.F.
(Gesetzestext im Rechtsinformationssystem: http://www.ris.bka.gv.at/)


Datei download: PDFWasserabgabenordnungen der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya i.d.d.g.F. 

Datei download: PDFWasserabgabenordnungen für die öffentliche Gemeindewasserleitung Hollenbach i.d.d.g.F.

Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten.

Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) und dem Bereitstellungsbetrag.

Gemäß Wasserabgabenordnungen für die öffentliche Gemeindewasserleitung der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya und Hollenbach vom 20.10.2021 beträgt der Bereitstellungsbetrag jeweils EUR 40,00 pro m³/h.

Zuständig