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Voranschlag

Am Jahresende wird durch die Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya der Voranschlag für das nächstfolgende Haushaltsjahr beschlossen. Der Entwurf des Voranschlages liegt zwei Wochen hindurch im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf. Die Auflage ist ortsüblich kundzumachen. Innerhalb der Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied schriftlich Stellungnahmen beim Gemeindeamt einbringen.

Zuständig