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Impfungen für Schulkinder

In Österreich gibt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemeinsam mit Expertinnen und Experten des Nationalen Impfgremiums Impfempfehlungen heraus, nach denen geimpft werden soll, um möglichst viele Kinder vor gefährlichen Infektionskrankheiten zu schützen.

Impfkalender für Schulkinder

Tetanus, Masern, Mumps & Co – welche Impfung braucht ein Kind und in welchem Alter müssen diese erfolgen, um ein Kind ausreichend zu schützen? Hier finden Sie eine Übersicht des Impfkalenders für Schulkinder im Rahmen des kostenfreien Kinderimpfprogrammes.

Ausführliche Informationen zu Impfungen für Schulkinder finden Sie im aktuellen Impfplan. Unter Impftabelle finden Sie allgemein empfohlene Impfungen“ inklusive Empfehlungen für Nachhol-Impfungen.

Vor welchen Krankheiten schützen Impfungen?

Gegen folgende bedeutende Krankheiten können Sie Ihr Kind im Schulalter durch Impfungen schützen:

Die mit * gekennzeichneten Impfungen stehen allen in Österreich lebenden Kindern im Rahmen des Kinderimpfprogramms zu den empfohlenen Zeitpunkten kostenfrei zur Verfügung.

Aufklärungspflicht bei Schutzimpfungen

In Österreich gibt es keine Impfpflicht. Die Entscheidung, ob jemand geimpft werden möchte oder nicht, liegt bei jedem selbst oder bei der Person, die mit der Pflege und Erziehung betraut ist. Um eine Entscheidungsfindung für oder gegen eine Impfung erlangen zu können, bedarf es Information und Aufklärung durch die Ärztin/den Arzt. Vor der Durchführung der Impfung sind Ärztinnen und Ärzte daher verpflichtet den Impfling (bzw. vor Vollendung des 14. Lebensjahres einen Elternteil bzw. die Person, die mit Pflege und Erziehung betraut ist) über die zu verhütende Krankheit und die Impfung aufzuklären.

Wohin kann ich mich wenden?

Die Umsetzung des Impfprogramms wird nicht bundesweit einheitlich durchgeführt. Jedes Bundesland regelt für sich, wie und wo Impfungen im Rahmen des kostenfreien Kinderimpfprogramms durchgeführt werden. Nähere Auskünfte erteilen die Landessanitätsdirektionen bzw. die Impfstellen der Bundesländer.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Kosten für durch das kostenfreie Impfprogramm abgedeckte Impfungen werden gemeinsam von Bund, Ländern und Sozialversicherung übernommen. Auf der Website des BMSGPK erhalten Sie Informationen zum kostenlosen Kinderimpfprogramm.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

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