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Jagdangelegenheiten

Kundmachungen zum Thema Jagdangelegenheiten werden an der Amtstafel angeschlagen.
Die Auszahlung des Jagdpachtschillings erfolgt einmal im Jahr.
Je nach Entscheidung des jeweiligen Jagdausschusses (siehe Punkt „Jagdausschusswahlen“ der Genossenschaftsjagdgebiete) wird die Auszahlung durch den jeweiligen Jagdausschuss oder der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya vorgenommen.

Zuständig