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Sperrstundenverlängerungen

Betreffend Sperrstundenverlängerung ist ein Ansuchen unter Bekanntgabe des Firmennamens, der Adresse, des Datums, der genauen Zeit der Sperrstundenverlängerung und dem Grund (z.B. Ballveranstaltung, etc.) an die Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya zu richten.

Ein entsprechender Bescheid über die Sperrstundenverlängerung wird von der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya dem Antragsteller gegen Entrichtung von Gebühren übermittelt.

Zuständig