Ein Impfschaden ist kein medizinischer, sondern ein juristischer Begriff: Von einem Impfschaden spricht man, wenn eine Impfung in Zusammenhang mit einer Gesundheitsschädigung gebracht und dies von einem Gericht anerkannt wird. In diesem Fall ist der Staat zu einer Entschädigung verpflichtet. Verdachtsfälle werden vor Gericht mithilfe medizinischer Gutachten geprüft. Das Impfschadengesetz legt fest, dass nur bei staatlich empfohlenen Impfungen ein Impfschaden anerkannt werden kann.
Informationen über Anspruch auf Leistungen nach dem Impfschadengesetz finden Sie unter: www.sozialministeriumservice.at
Wie häufig kommen Impfschäden vor?
Impfschäden kommen äußerst selten vor. In den Jahren 2011 bis 2020 wurden in Österreich elf Impfschäden anerkannt. Bei zwei Fällen handelte es sich um Impfstoffe, die heute nicht mehr verwendet werden, nämlich Impfstoffe gegen Pocken und gegen Tuberkulose. Die anderen neun Fälle betrafen die Impfung gegen Kinderlähmung (ein Fall), Impfungen gegen Hepatitis B (zwei Fälle), Impfung gegen Pneumokokken (ein Fall), Impfung gegen Masern-Mumps-Röteln (zwei Fälle) und Kombinationsimpfstoffe (drei Fälle).
Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum wurden allein im Rahmen des kostenfreien Impfprogramms mehr als 8,5 Millionen Dosen an Impfstoffen abgegeben. Ein Impfschaden kann also nicht absolut ausgeschlossen werden – das Risiko dafür beträgt jedoch eins zu mehreren Millionen.