Anträge auf Strafregisterbescheinigungen können im Bürgerservice der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya bei Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises eingereicht werden.
Kosten:
- Vergebührung des Antrages: € 14,30
- Vergebührung der Strafregisterbescheinigung: € 14,30
- Die Vergebührung der Strafregisterbescheinigung entfällt bei Bekanntgabe des Verwendungszweckes.
- Verwaltungsabgabe: € 2,10
Bei Betriebsneugründungen entfallen die angeführten Kosten, jedoch ist von der Wirtschaftskammer Niederösterreich ein unterfertigten Formular „Erklärung der Neugründung (§ 4 Neugründungs-Förderungsgesetz)" bei Antragstellung vorzulegen. Dieses Formular erhalten Sie direkt bei der Wirtschaftskammer Niederösterreich.