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Der Gemeinderat kann das Gemeindegebiet in Verwaltungssprengel unterteilen und für diese Ortsteile Ortsvorsteher bestellen. Sie müssen in dem Ortsteil, für den sie bestellt sind, ihren Hauptwohnsitz haben. Sie sind keine gewählten Mandatare, sondern werden über Vorschlag des Bürgermeisters für die Dauer einer Gemeinderatsperiode bestellt. Die Ortsvorsteher haben die örtlichen Geschäfte, die ihnen der Bürgermeister zuteilt, in seinem Auftrag und nach seinen Weisungen durchzuführen und sind ihm für die ordnungsgemäße Besorgung verantwortlich.Der Ortsvorsteher ist Kontaktstelle für die BürgerInnen in den Ortschaften und Bindeglied zur Gemeindeverwaltung; er nimmt die örtlichen Belange und die Aufsicht über die Gemeindeeinrichtungen wahr und unterstützt die Gemeindeverwaltung in verschiedenen Bereichen. Ortsvorsteher für Dimling ist derzeit unbesetzt.